gefragt von administrator am 30.11.1999
Gebäudeversicherung
Hallo, meine Frage bezieht sich auf das Thema Gebäudeversicherung. Vielleicht hat jemand Antwort und einen Verweis auf ein Gesetz oder Urteil.Es ist folgendes passiert:
Mein Mietvertrag endete am 31.10.2004. In diesen Tagen kam die Betriebskostenabrechnung.
Verwundert habe ich festgestellt, dass der die Kosten der "Gebäudeversicherung" gestiegen waren, von der letzten Abrechnung (445,73 EUR) auf nun 1716,84 EUR.
Auf Nachfrage bekam ich zur Antwort (wörtlich):
[i:3fcf5]"Die Teuerung der Nebenkosten gegenüber dem Vorjahr begründet sich in der Rechnungslegung der Versicherungsgesellschaften. Zum Jahreswechsel 2004 wurde eine neue Wohngebäudeversicherung bei der Allianz abgeschlossen. Die Allianz bucht die Versicherungsbeiträge bereits im alten Jahr ab, der bisherige Versicherer die Aachener&Münchner im laufenden Versicherungsjahr. Das führt dazu, dass in einem Jahr zweimal Wohngebäudeversicherung anfiel. Zum einen am 12.01. für die alte Versicherung und am 22.12. für die neue Versicherung."[/i:3fcf5]
Für mich bedeutet das, dass ich Versicherungsbeiträge zahlen soll, für einen Zeitraum, in dem ich schon nicht mehr in der Wohnung lebte (nach dem 31.10.04) und wo auch der Geldfluss an die Versicherung nach meionem Auszug stattfand.
Berechnet wurden die Versicherungsbeiträge für das laufende Jahr (2004) anteilig der Tage, in denen ich in der Wohnung gewohnt habe.
Meine Meinung ist, dass ich für alle Zahlungen, die ich nicht verursacht habe, nach meinem Auszug nicht mehr aufkommen muss.
Vielen Dank für eure Meinungen. Wäre schön, wenn ich meine, meiner Meinung nach, richtige Meinung belegen könnte ohne einen RA einschalten zu müssen.
Antworten
antwort von Susanne am
Abrechnungstechnisch gesehen ist dies vollkommen korrekt. Ausgehend, dass das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, zahlst Du für alle Rechnungen, die im Zeitraum 01.01.2004 bis 31.12.2004 anfallen, anteilig.Selbst wenn am 05.11. der Kaminkehrer da war, zahlst Du 10/12 der auf Deine Wohnung entfallenden Anteile.
Die Rechnungslegung der versch. Versicherungsgesellschaften ist offensichtlich für Dich ziemlich dumm gelaufen.
antwort von administrator am
[quote="Susanne":bcf45]Abrechnungstechnisch gesehen ist dies vollkommen korrekt. Ausgehend, dass das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, zahlst Du für alle Rechnungen, die im Zeitraum 01.01.2004 bis 31.12.2004 anfallen, anteilig.Selbst wenn am 05.11. der Kaminkehrer da war, zahlst Du 10/12 der auf Deine Wohnung entfallenden Anteile.
Die Rechnungslegung der versch. Versicherungsgesellschaften ist offensichtlich für Dich ziemlich dumm gelaufen.[/quote:bcf45]
Danke für die Info.
Rechtlich OK, nach gesundem Menschenverstand nicht zu verstehen.
Wie du sagst, Pech gehabt.
antwort von volker* am
Hallo Thomas,[quote:5e702]Auf Nachfrage bekam ich zur Antwort (wörtlich):
"Die Teuerung der Nebenkosten gegenüber dem Vorjahr begründet sich in der Rechnungslegung der Versicherungsgesellschaften. Zum Jahreswechsel 2004 wurde eine neue Wohngebäudeversicherung bei der Allianz abgeschlossen. Die Allianz bucht die Versicherungsbeiträge bereits im alten Jahr ab, der bisherige Versicherer die Aachener&Münchner im laufenden Versicherungsjahr. Das führt dazu, dass in einem Jahr zweimal Wohngebäudeversicherung anfiel. Zum einen am 12.01. für die alte Versicherung und am 22.12. für die neue Versicherung." [/quote:5e702]
[b:5e702]Die Rechnung vom 22. Dezember für das nächste Kalenderjahr ist nicht in die Abrechnung für das Jahr 2004 einzubeziehen.[/b:5e702]
Ausschlaggebend für die Abrechnung sind die Kosten, die für das abzurechnende Jahr entstanden sind, unabhängig, wann sie bezahlt worden sind. Also gehört die Rechnung für die Hausreinigung vom Dezember 2004, die im Januar 2005 geschrieben und bezahlt wurde, noch in die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004.
Bei der Versicherungsrechnung ist es umgekehrt. Diese wurde 2004 bezahlt, gehört jedoch voll in das Jahr 2005.
Viele Grüße
Volker
antwort von administrator am
Also ich kann mich meinem Vorschreiber nur anschliessen. Habe mal 3 Jahre bei einer Hausverwaltung gearbeitet. Wann bezahlt wird ist für die Abrechnung unerheblich. Wichtig ist welcher Periode die Kosten zuzurechnen sind. Und Versicherungsbeiträge, die 2004 bezahlt werden, aber für den Versicherungszeitraum 01.01.-31.12.2005 haben in der Abrechnung von 2004 gar nichts zu suchen !!!
