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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hab leider auch ein Problem mit der Zwischenablesung.... Es wurde hier am 24.6 abgelesen (Heizung sind Verdunstungsröhrchen)..... Wir haben seither 130 € für Neben und Betriebskosten gezahlt.... Seit dem 20.6 bin ich mit meinen Kindern allein.... Somit sind wir also kein 4 Personenhaushalt sondern nur ein 3 Personenhaushalt.... Am 1.7 habe ich die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.... Kürz danach dann die Jahresabrechnung das 134 € nachgezahlt werden müssen....

Nun hab ich meine Vermieter gefragt wie es aussieht wegen der Zwischenablesung.... Sie meinte ich müsse dafür 60 € bezahlen.... Allerdings wissen sie noch nicht ob sie weiterhin ablesen lassen da der Sohn in die Wohnung zieht.... Sie könnten mir anbieten, das falls mir die 60 € zuviel sind, den Verbauch vom letzten Jahr (Juni 04-Juni 05) zu nehmen und da den Durchschnitt von Juni 05 bis zum Auszug... Wird in der ersten Oktober Woche sein.....

Allerdings war ja da mein Mann noch da und es waren ja auch die Wintermonate enthalten....

Wie würdet ihr euch denn verhalten und ist es wirklich so das ich das Zwischenablesen zahlen muß obwohl mir gekündigt wurde?....

Zum Mieterbund brauch ich nicht gehen, da ich dort 60 € zahlen müßte, da kann ich ja gleich auf meine Kosten ablesen lassen

Vielleicht weiß ja jemand von euch hier Bescheid

Danke und LG
Bubbel
Stichwörter: zwischenablesung + eigenbedarf

0 Kommentare zu „Zwischenablesung bei Eigenbedarf”

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