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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

heute bekam ich eine Hiobsbotschaft bei meinem geplanten AUszug:
Ich möchte zum 15/10/05 aus meiner bisherigen Wohnung ausziehen, diese wird von einer Hausverwaltung betreut. Meine Wohnung habe ich am 10/09/05 gekündigt und angeboten einen Nachmieter zu suchen. Es gibt schon einen Nachmieter der vom Vermieter schon eine Zusage hat und diesem schon bekannt ist. Im Kündigungsbestätigungsschreiben ist folgendes geschrieben:

"Wie Ihnen Herr XX bereits in Aussicht gestellt hat, können wir Ihrem Wunsch der Vertragsaufhebung zum 15/10/05 unter folgender Vorraussetzung nachkommen:
Für die Aufhebung ist eine Aufhebungsgebühr von 100 EUR zzgl. 16%Mwst. somit 116 EUR fällig. Zahlbar innerhalb bis zum 29/09/05."

In Anbetracht dessen, dass ich für die 34qm große Wohnung 445 € zahle ist eine Gebühr von 116 € ! Äußerst unverschämt zumal es ja einen Nachmieter gibt.

Ich will natürlich diese 116 € nicht bezahlen. Was kann dann passieren?
Ist denn diese Forderung rechtens? Ich würde 25 e Gebühr ja noch verstehen, aber 116???!!!??

DANKE IM VORAUS!!!

FLorian

1 Kommentar zu „116 € für eine Vertragsaufhebung seitens der Hausverwaltung?”

Gast Experte!

Danke für die schnelle Antwort Volker!

ALso die Nachmieterin ist dem Vermieter schon bekannt, da der Nachmieter sein eigener Vorschlag war. Diese hat auch shcon die Zusage reinzukommen in die Wohnugn seitens des Vermiertrs.
Vergleichbare Wohnungen gibts es nicht, zumindest nicht in dem Haus in dem Vermieter ist. Zur Info ich wohne in München <!-- s :) --><!-- s :) -->. Also freie Wohnungen sind Mangelware
Die Nachmieterin will auch so schnell wie möglich rein, doch wird noch der Boden in Flur und Küche renoviert und Einbauten in der Küche vom Vermieter reingebaut. Ich muss montags mal mit dem Vermieter fragen, denn diese Summe finde ich einen absolute Frechheit.

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