Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin 24 Jahre alt, und wohne das erstemal in einer Mietwohnung.
Meine Vermieter wohnen 2 etagen unter mir.

Ich wohne nun seit 4 Wochen in dieser mietwohnung und werde fast täglich von meinem vermietern angemacht.

Kleine beispiele:
Ich hatte bis vor 2 tagen noch keine "richtige" küche.
also keinen Herd und keinen Kühlschrank.
Ergo habe ich ausswärtig meist bei muttern gegessen.
Und nicht viel eingekauft.
Die vermieterin hat sich dehalb beschwert ich würde den müll zu wenig runterbringen. (wo nicht viel gekauft/verzehrt wird fällt nicht viel an)
desweiteren würde (wahrscheinlich dadurch) der hasuflur vor meiner tür nach Pisse (so sagte sie ) richen... aber weder kollegen noch meine eltern oder ich selber richen etwas....
Also wird bei mir alle 2-3 tage angeschellt (Ja wirklich teilweise sogar STURMGESCHELLT) das ich meinen müll runterzubringen habe... ?!?
Ich finde das geht zu weit...

dann hatte ich vor kurzem einen kollegen hier der bei mir übernachtet hat.
WIr haben bis etwa 3uhr morgens Playstation gespielt und dabei gelacht.
wir hatten KEINE MUSIK AN (habe nicht mal ne stereoanlage)
Da haben die vermieter sich erst nächsten tag gegen 17uhr abends beschwert es wäre etwa bis 1uhr zu laut gewesen... (OHNE ANLAGE?? NUR LACHEN??)
Selbst das neben haus hätte nicht schlafen können... (ruft man da nicht dann die polizei? ich würde so tun)

naja es gibt noch mehr aber das wäre zu lang...

nun habe ich heute eine abmahnung bekommen.

in der steht.. ZITAT:

"Ihr Müll wird nicht täglich entsorgt
Die Nachtruhe-Zeiten werden durch sie und ihre Besucher erheblich gestört."

Heisst das ich soll nun täglich müll runterbringen?
Heisst das ich darf ab 22uhr keine playstation mehr anmachen?
(Musik würde ich verstehen... aber wie gesagt habe ich keine anlage)

Naja und wie gesagt ist das nicht alles...
das sind die 2 harmlosesten beispiele...
wie soll ich mich verhalten??
Stichwörter: abmahnung + recht + welches

4 Kommentare zu „Abmahnung - welches recht habe ich?”

Susanne Experte!

Ganz ehrlich? Das hat doch keinen Zweck, da würde ich mir eine andere Wohnung suchen.
Die Abmahnung ist mit diesen Gründen natürlich gegenstandslos. Wenn die das schriftlich machen, würde ich das auch tun.
Brief aufsetzen, dass sein Schreiben vom -Datum- als Abmahnung gegenstandslos ist, weil die Gründe nach BGB nicht ausreichend sind.

Ausserdem ist die Beobachtung von Frau xxx zu unterlassen, ansonsten würdest Du die Polizei aufsuchen. Die VM haben ja durch ihr Schreiben zugegeben, dass Deine gesamte Lebenssituation bespitzelt würde. Diesen Eingriff in Deine Privatsphäre würdest Du so nicht dulden.

Wenn das nichts nützt dann aber ganz schnell weg dort, oder Du gehtst wirklich zur Polizei-aber wer will schon Kleinkrieg mit seinem Vermieter.

Sasser

Vielen Dank
Das mit der neuen Wohnngssuche rät mir jder... Kollegen, eltern, freunde, usw...

nun ja wie gesagt das waren nur 2 beispiele,
und es ist noch mehr hier los...
die VM reden ja nicht mal richtig mit mir - sie schreien mich meistens an.
Wenn ich dann versuche mit ihnen zu reden hören sich nicht zu und gehen einfach weg. Sie lassen mir also keine chance zu irgendetwas stellung zu nehmen.
Heute haben sie mir mündlich eine kündigung gegeben und 30 min später die schriftl abmahnung... (eigentlich doch umgekehrt oder???!!!???)

Es steht ja auch noch mehr in der Abmahnung...
Das ich den Flur und die flur fesnter wiederholt nicht ordnungsgemäss gereinigt hätte...

mhhh....
Naja FLur mache ich jede woche sogar nicht nur meine etage, sondern auch bis in den keller.
Dazu das geländer abputzen und die Fusleisten.
(was is da zu beanstanden???)
habe sogar schon 2x die woche sauber gemacht...

die fenster habe ich geputzt... wie schon gesagt is das meine erste wohnung mache sowas also zum ersten male...
Sie klingelt dann bei mir aber sagt mir nicht im guten wie das geht sondern regt sich auf.
(und ich habe ihr schon gesagt sie soll es mir doch dann zeigen worauf ich zu achten habe... - nein das macht sie nicht.)

desweiteren ist es beleidigend sie hat heute gesagt,
aufgrund des fensters (bzw fenster war sauber sondern der Rahmen auf den seiten wo halt das fenster schliesst) ich würde scheinbar in nem schweinestall wohnen und die wohnung verkommen lassen.

die vormieterin hatte hier an der wand ein paar flecken (kein schimmel oder so...)
Die FLecken sind den VM bekannt und ich wurde darauf aufmerksam gemacht.
da es aber eigentlich nur abdrücke von einem schrank waren störte es mich nicht.
ich habe meinen schrank, der grösser ist davor gestellt.
da fragte sie ob ich gestrichen habe...
(anbei im mietvertrag steht nix von renovierung sondern das die wohnung besenfrein übergeben wird)
ich verneinte das und sagte, das das meine sache ich ob mich der fleck an der wand störe oder nicht.
Daruf hin regte sie sich dermassen auf das ich die wohnung verkommenlassen würde.
ich bat sie herein zum schauen aber das tat sie nicht.

Sie sagte lediglich dann können sie wieder aussziehen.
nun habe ich darauf hin nur wütend gesagt das sie mir die 3 monate kündigungsfrist geben soll und ihr die tür zugeknallt.


Und das sie spizeln das is mir bekannt (habe proben gemacht)
Ich habe einen nebenraum zur wohnung erhalten (mündlich vor zeugen) den ich als wäsche trockenraum nutzen dürfte.
Gesagt getan wäsche aufgehangen....
3 tage später schellt sie an und sagt ich hätte mir den raum einfach genommen davon war nie die rede...
seitdem weiss ich das sie schnüffeln denn ich lege den schlüssel für den raum immer auf die flur fesnterbank (soll er weil in dem raum zugang zum zähler ist und zum dachboden) und der schlüssel liegt ndern tags nie so wie ich ihn hingelegt habe...

Desweiteren hat die wohnung noch einen kleinen mangel...
An der küchenspüle kommt nur für ca 2-5 sek kaltes wasser aus dem hahn danach wird es lauwarm...

ich halts net mehr aus... 4 wochen nur terror...

Desweiteren wüsste ich gerne wie ich diesen Brief auflisten könnte, denn ich kenne mich mit mietparagraphen leider nicht aus...

Susanne Experte!

Mündliche Kündigungen gibt es nicht, eíne Kündigung bedarf der Schriftform. Offensichtlich sind Deine VM nicht ausgelastet, da sie sich in anderer Leute's Angelenheiten so einmischen können.
Wenn Du weiterhin dort wohnen möchtest würde ich mich auf keine Diskussionen mehr einlassen. Wenn sie vor der Tür stehen, einfach nicht mehr öffnen-auch nicht draussen ansprechen lassen-ignorieren und verschwinden. Der Brief, wie in meinem vorhergehenden Posting beschrieben, sollte erst mal so ausreichend sein.
Ansonsten musst Du entweder ausziehen oder mal zum RA gehen!

Sasser

Vielen Dank!

Nein so wohnen möchte ich nicht... ich möchte ja auch meine privatspähre haben und bin seit heute morgen auf der such enach einer neuen wohnung.
Ich wollte nur mal wissen welche rechte ich insofern habe was diese abmahnung angeht...

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.