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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Abend.

Ich habe ein, wie soll ich sagen, dickes Problem mit meinem Vermieter.

Heute rasselte in meinem Briefkasten die zweite Abmahnung und irgendwie kommt mir das ganze sehr Merkwürdig vor!

Ich muss[/u:91dfd] nun wissen was ich tun kann, ob er überhaupt im Recht ist und was das ganze zu bedeuten hat.

Mein Mietvertrag begann am 1. Aug. '02
Da ich nichts falschen niederschreiben möchte, tippe ich einfach mal die Abmahnungen ab in Hoffnung das man mir hier weiterhelfen kann... sonst weiß ich nciht weiter!

02.08.04
Sehr geehrter Herr XXX

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie nach den mietrechtsbestimmungen als Mieter ggf. mitverantwortlich sind wenn Besucher von Ihnen Schäden am Hause etc. anrichten. Auch wird das Ansehen und der Ruf der Wohnanlage in Mitleidenschaft gezogen, wenn ein sogenanntes schlechtes Publikum von Bewohnern ins Haus gebracht wird. Wir bitten Sie deshalb in zukunft daruf zu achten, welchen Umgang Sie hier in der Anlage pflegen und mahnen Sie deshalbg ab, sich an Ihre Mieterpflichten zu halten!

Weiterhin müssen wir Sie auffordern den Balkon sauber zu halten. Dort steht nun seit mehr 2 Wochen ein überquellender Aschenbecher u. leere Flaschen! Darüberhinaus ist die Balkon-Bodenplatte mit Grillkohle verunreinigt. Wir weisen Sie darauf hin, dass hier unter den Grill eine Unterlage zum Schutz der Verschmtzung auszulegen ist und bei Verunreinigung diese kurzfristig zu beseitigen ist, da ansonsten die Verschmutzungen kaum mehr restlos wegzubringen sind.

Wir erwarten, dass es zu keinen weiteren Beanstandungen in vorbeschriebener Art kommt, ansonsten müssen Sie gg. mit Zusatzkosten und der Kündigung des Mietvertrages rechnen.[/quote:91dfd]
So. erstmal zum "Kohlegrill". Dieser sogenannte kohlegrill wird mit elektrischer Energie aus der Steckdose versorgt. Die Bodenplatte des Balkones ist selbst nach Reiigung schon nach wenigen Std!!! wieder beschmutzt da dieser direkt an einer HAuptsratße mit Anbindung zur Autobahn liegt. Dazu kommt noch dass diese nicht schief angebracht ist und das Wasser -bei Regen und reinigung- steht und nicht in die dafür vorgesehenen Rinnen abfließt.

Das "schlechte Publikum" sind mein Vater und meine Nachbarn, die auch im selben Wohnkomplex wohnen. Ein weiterer Freund von außerhalb (ich bin nciht so reich bestückt mit Freunden) raucht gelegentlich auf dem Balkon, sieht aber weder bedrohlich noch beängstigend aus.
Der Aschenbecher wird regelmäßig[/u:91dfd] gelerrt. Es befindne sich in der Regel 4-8 Kippen in diesen bevor er entleert wird. Ich selber rauche nicht.

unser Haus verfügt über ein Bistro dass dem Vermieter gehört. In diesem habe ich ihn einen Abend auf den kohlegrill angesprochen und ihm -vor weiteren Mietern- erklärt dass es ein E-Grill ist. Er sagte mir dass die Sache ja dann gegessen sei.
Naiv wie ich war habe ich ncihts schriftliches beantragt... Zeugen gibt es allerdings reichlich.

Heute komme ich von der Arbeit nach Hause. Nichtsanhnend entleere ich meinen Briefkasten. Aha, Brief vom VErwalter/Vermieter.

12. 09. 2005
Betr.: Letze Abmahnung vor Kündigung des Mietvertrages

Sehr geehrter Herr XXX,
nach den Mietrechtsbestimmungen sind Sie verpflichtet die gemietete Sache in Ordnung zu halten, zu pflegen, zu reinigen und sind für die Sicherheit im HAuse mitverantwrtlich.
Als Mieter haften sie ggf. für ihre Besucher und die Schäden usw. die dadurch entstehen.

Ihr Appartment ist nun seit Monaten in einem ungepflegten Zustand, Besucher und Interessenten können bereits von außen beim Vorbeigehen diesen Zstand erkennen, es stehen unzähluge Flaschen, Dosen usw. im App. auf dem Balkon befindet sich ein übervoller Aschenbecher usw.
Weiterhin haben sie Umgang zu einem Personenkreis die Sie hier in die Wohnanlage lassen, die bei anderen Bewohnern Unbehagen auslösen. Es haben deshalb in den letzten Wochen auch Interessentinnen und deren Eltern bei Besichtigungsterminen davon Abstand genommen, ein App. hier an zu mieten, nachdem sie diese Besucher bei Ihnen im App. und auf dem Balkon sahen.
Wir fordern sie deshalb Namens der Eigentümergemeinschaft und Vermieter auf, Ihr App. und den Balkon in einen sauberen und gepflegten zustand zu versetzen![/u:91dfd]

Nach den Mietsrechtbestimmungen hat der Vermieter oder sein Beauftragter das recht sich über den zustand und die Pflege seines App. eine Übersicht zu verschaffen und in gewissen Zeitabständen eine Besichtigung vorzunehmen.

Als Termin für diese nächste besichtigung schlage ich deshalb Donnerstag, den 15.09.05 gegen 16 Uhr vor. Sollter der Termin nicht genehm sein, bitte ich um Gegenvorschlag.

Im Auftrage der Wohnungseigentümer mahne ich sie hiermit letztmals ab, ihre Verpflichtungen gemäß den Mietrechtsbestimmungen und allgemeiner Hasuordnung Einzuhalten, andernfalls werden wir den Mietvertrag fristgerecht kündigen![/u:91dfd][/quote:91dfd]
Fragen:
Ich bin für die Sicherheit im Hause mitverantwortlich?
Letzte Abmahung vor Kündigung des Mietvertrages... war die davor überhaupt Gültig? Ist diese Gültig?
"seit Monaten" "unzählige Flaschen, Dosen usw." Ich trinke keine Alkohok und die Flaschen sind Wasserflaschen aus einem Kasten. Dosen stehen bei mir nicht auf dem Tisch!
Personenkreis. Also bitte. Es ist mitlerweile eien andere Person die auf dem Balkon steht und raucht. Die Person doie in der ersten Abmahnung gemeint war ist verzogen. Kann er mir etwa vorhalten wen ich mit meine Wohnung nehme? zumal es zu 90% Mieter der selben Wohnanlage sind und mein Vater.
Der Aschebecher ist mit genau 3 Zigarettenstümmeln gefüllt, ja. Dann sage ich meinem Besch er soll diese nicht wegschnippsne -wie es in den anderen Wohnungen gemacht wird...
"Als TErmin für die nächste Besichtigung". Es gab schon eien zuvor? Mir nicht bekannt. Ich habe allerdsings erst nach 2 Jahren mein Schloss gewechselt.

In wie fern ist das alles gültig? Wer kann mir helfen?
Ich selber bin Azubi in Ausbildung, Ende diesen jahres Abschlussprüfung und der Vertrag wurde einen Monat vor Beginn meiner ausbildung unterschrieben. ich wohne also schon 3 jahre hier.

Hoffe mir kann jemand helfen. ich bin ratlos und umziehen kann ich mir zur zeit nicht erlauben (zeit [prüfungsvorbereitung], geld)

kommt es mir nur so vor oder will er mich aus der wohnung unbedingt raushaben?
Ich habe einen alten mietvertrag. zahle 260EUR warm. also 200 kalt.
das app. ist 30qm groß. die neuen verträge zum beispiel sehen für eine 20qm wohnung 250EUR warmmiete vor. will er mcih raushaben um einen teurern vertrag abschließen zu können? wie kann ich mich wehren?

eigentlich kann ich doch damit rechnen, dass die dritte abmahnung bald kommt, da mein umgang sich ja nciht verändert... was nun?

Dennis.
Stichwörter: gründe + merkwürdige + abmahnung

6 Kommentare zu „2. Abmahnung; Merkwürdige Gründe”

Susanne Experte!

Offensichtlich brauchst Du als Prophylaxe dringend eine Rechtschutzversicherung für Mietrecht, denn Du hast ganz recht, hier sollen Punkte für eine Kündigung gesammelt werden. Allerdings ist über die Hälfte lächerlich, da der VM Dir auch nicht über einen Mietvertrag vorschreiben kann, wie sauber Balkon und Wohnung zu sein haben, wieviel Flaschen dort stehen dürfen und wieviel Kippen im Aschenbecher zu liegen haben.

Diesen Vorfall: Es haben deshalb in den letzten Wochen auch Interessentinnen und deren Eltern bei Besichtigungsterminen davon Abstand genommen, ein App. hier an zu mieten, nachdem sie diese Besucher bei Ihnen im App. und auf dem Balkon sahen. [/i:585dc] müsste der VM schriftlich beweisen, um hier Schadenersatz geltend machen zu können-allerdings kein Kündigungsgrund.

Kündigungsgründe sind nur massive Verstösse gegen den Vertrag, ein Besichtigungstermin darf allerdings 1 mal/Jahr gemacht werden.
Würde dem VM mal schriftlich mitteilen, dass seine Schreiben vom 02.08.04 und 12.09.05 als Abmahnung gegenstandslos sind. Ausserdem liegen in seinen Schreiben keine Gründe vor, die ihn zu einer Kündigung berechtigen. Sollte er Dich weiterhin bespitzeln, wie er in den Schreiben zugegeben hat, fühlst Du Dich massiv in Deiner Privatsphäre bedroht und gehst dann halt mal zur Polizei-immerhin hast Du alles schriftlich, wie Du hier offenkundig beobachtet wirst.... <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

JaKe2kOnE

okay. das ist ja schonmal was erfreuliches.

ichwerde mit dem schlechten Publikum dann mal einen Brief aufsetzen und dann mal gucken was kommt.
Eine Rechtsschutzversicherung etc kann ich mir nicht erlauben. Ich selber bin Azubi mit kleinen Lohn. Daher fällt dies wohl flach.
Ein Nachbarvon mir hat mir gesagt dass es für Azubis etc bei Rechtsstreitangelegenheiten evtl. Sonder"leistungen" gibt. So zum BEipsiel GEld später zurückzahlen und bei zivilrechtlichen Angelegeheiten muss der "Verlierer" zahlen.
Ich weiß nicht ob ich es soweit drauf ankommen lassen sollte. Er will mich ja wirklich offensichtlich raushaben.

-von seinen Swingerparties im Bistro will ichgarnicht erst sprechen (ungelogen!) [auf kosten der Mieter]-

was sollte ich denn alles im Brief schreiben und habe ich Rechtauf Paragraphennennung?

Susanne Experte!

siehe pm

JaKe2kOnE

So, es ging in die nächste Runde.

Erstmal danke für die PN und die Antwrten hier im Thread. Haben mir gut geholfen und Licht in die Sache gebracht.

Der Vermieter hat den Termin am 15.09.05 nicht eingehalten. Er hat weder abgesagt noch hat er eine Nachricht irgendwo hinterlassen.
Um 17:00 (1 Std später) habe ich ihm eine Nachricht an seinen -durch Mieter finanzierten- Carport gehangen.Hallo Herr XXX
Wir haben bis 17 Uhr MEZ auf Sie gewartet.
Wenn Sie einen Termin so groß ankündigen können Sie auch wenigstens pünktlich sein.
MfG XXX[/quote:c66e6]

Jetzt gerade klingelt es an der Tür. Mein Vermieter.
Ich kann das 10-Minuten-Gespräch nur ungefähr Wiedergeben. Daher werde ich sousagen die "Highlights" wiedergeben:

"Ich habe von Ihnen keinen Bescheid bekommen, so dachte ich Sie nehmen den Termin nicht wahr.
-"Normalerweise geht aber genau dann ein Termin in Ordnung."

"Ich habe Fotos von Ihrer Wohnung gemacht..."
(unterbrochen)-"Sie haben Fotos von meienr Wohnung gemacht? Was sieht man darauf?"
"Den Balkon, die Wohnung und alles was wichtig ist."

"Der Zustand der Wohnung ist ja deutlich unverändert"
-"Ich hatte die letzten 4 Tage die Rolladen unten. Woher wollen sie das wissen?"
"Ich gucke gerade an Ihnen vorbei und sehe dies."

Er stand vor meiner Tür (auf die Frage ob er reinkommen darf antwrtete ich mit "nein, der termin wäre gesetrn gewesen"...) und hat rumgebrüllt. Ich blieb ruhig... zum glück.
Die Rollos sind von außen beschmutzt. Auf die Frage wie ich die reinigen sollte sagte er dass ich ja jemand zweites dazuordnern könnte. Ih sagte zu ihm dass es ja nciht gehen würde da alle leute die ich kenne (einschl. mieter) ja zum schlechten publikum gehören "und selbst der herr hinter mir darf ja auch eigentlich nciht hier sein". Der kollege der in der abmahnung gemeint war.

Er teilte mir dann mit dass ich den aschenbecher von dem balkon entfernen solle da sonst die nächsten tage ich die kündigung bekommen würde.
Den Aschenbecher habe ich nur auf dem Balkon damit meine Besucher ihre Zigaretten nicht auf dem Parkpltz schnippsen. Darauf antwortet er nur ganz gelassen "ICh will darüber nicht diskutieren".

Außerdem sei meine Wohnung ja (s. oben) unverändert, und daher dachte er, dass ich den termin nicht wahrnehmen würde/könnte. Er hätte ja wenigstens per handy absagen können (nummer hat er) aber die hatte er leider nicht dabei gehabt.

ICh habe direkt am Montag meine Wohnung umgeräumt. Es gibt unzählige Zeugen, wenn einem schlechten Publikum überhaupt geglaubt wird, dass sie vorher anders aussah. Außerdem sind seit Montag die Rolladen unten wenn ich nciht zu hause bin. Es hat niemand reingeguckt. Daher konnte er gar nicht wissen dass der zustand -wie er es behauptet- unverändert sei.


Kann ich das als VErleumdung ansehen?
Was soll ich nun tun? Ich bin jetzt wirklich ratlos da es so langsam formen annimmt die ich mir niemals erträumen könnte.
Wo kann ich hilfe bekommen wenn es zu einem rechtstreit kommen sollte (und das wird es)?

danke für die ganze hilfe... <!-- s :!: --><!-- s :!: -->

Susanne Experte!

Geh zu Deinem Amtsgericht und erkundige Dich, inwiefern Du Prozesskostenbeihilfe etc. bekommst, erläutere dort das Problem und nimm die Schreiben des VM mit.
Den Andeutungen des VM könnte man entnehmen, dass er ggf. einen Schlüssel hat und in Deiner Abwesenheit möglicherweise in der Wohnung war. Kauf ein neues Schloss und tausch es aus, das alte Schloss aufbewahren, um es bei Auszug wieder einzubauen.
Nochmal: wie es in Deiner Wohnung aussieht, und ob auf Deinem Balkon ein Aschenbecher steht, der voll oder leer ist, ist ausschliesslich Deine Sache und geht den Vermieter nichts an!!!

JaKe2kOnE

trotz des wochenendes ist viel passiert.
der vermieter stand erneut vor meiner tür.

als ich mich umdrehte um einen zettel zu holen ist er mir einfach mal in die wohnung gefolgt. selbstverständlich sagte ich ihm dass er diese wieder verlassen soll und mit einem hämischen grinsen führte er diese bitte auch aus.

es kam ein wenig klarheit in die ganze sache.
mit dem "schlechten publikum" sind -laut eigentümer (nicht vermieter)- kahlgeschorene "köpfe" mit gemeint. da ich solch leute nicht kenne, bzw. keine freunde habe die sich den kopf durch eine kurzhaarfrisur frönen, bin ich wohl das schlechte publikum bei mir in der wohnung (3mm). sehr interessant. ich werde dann wohl die freundschaft mit mir kündigen müssen.

der besitzer der wohnung hat außerdem verlangt dass die rollos gereinigt werden, die wohnung zu pflegen ist und ich daher mal über meine ordnung mir gedanken machen sollte- es ist aufgeräumt...
außerdem ist immer noch der aschenbecher zu entfernen.

problem ist nun, dass mein vater nicht bereit ist deswegen vor gericht zu gehen (ich bin nur untermieter). daher will er die abmahnungen einfach so belassen, die rollos säubern (spricht ja nichts dagegen) und den aschenbecher... soll ich entfernen und am besten keinen mehr bei mir rauchen lassen (aha.).
ich werde mich jetzt dann weiter informieren wie es ausschaut mit gericht und wie weit ich da "kostenlos" gehen kann und ohne dass da kosten entstehen.

- ich bin für mich schlechtes publikum und darf nicht mehr ins haus
- ich bin unordentlich [ja, mein schreibtisch ist unaufgeräumt...]
- es standen mehere (/"unzählige" ;) flaschen auf dem tisch [es waren genau vier flaschem]
- meine wohnung ist seit monaten in einen ungepflegten zustand
- es stand ein holzkohlegrill auf meinem balkon und dieser wurde durch die grillkohle beschmutzt [es war ein e-grill]
- es steht ein (übervoller) aschenbecher auf dem balkon
- es stand eine leere Flasche auf dem balkon [ja, genau zwei tage weil ich zu faul sie zu entfernen]
= alles gründe für eine abmahnung und mir wurde von väterlicher seite empfohlen es einfach hinzunehmen <!-- s :roll: --><!-- s :roll: --> und aufhören stress zu machen und lernen mich zu benehmen. (lol?)

und seit heute höre ich auch ständig laut musik und einige mieter hätten sich schon beschwert. ...wird ja immer mehr...

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