hat diese Frage am gestellt Vereinbarung zur Kündigung
Möchte einer der WG-Bewohner aus der Wohnung ausziehen, so hat er das dem anderen fünf Monate vorher mitzuteilen. Findet er in den folgenden zwei Monaten keinen Nachmieter, nach dem er sich bemühen muss, so hat er einen Anspruch gegen den Mitbewohner, den Mietvertrag. gemeinsam mit ihm zu kündigen und zusammen auszuziehen. Die Kündigungsfrist des Mietvertrages von drei Monaten wird einhalten und die Miete bis zu dem angekündigten Zeitpunkt von beiden getragen. [/quote:34c38]
Geht das so? Habe ich damit einen gültigen Anspruch auf gemeinsame Kündigung?
oder hat jemand eine anderen Vorschlag??
Dankedankedanke!!!!!
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