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Susanne
Der Höchstsatz der Minderung ist - wer hätte es gedacht - glatte 100%.
Ist die Wohnung nicht nutzbar, muss der VM entweder Ersatzwohnraum stellen oder der Mieter bezahlt keine Miete.
Bei Wohnraumgiften macht wohl eine ausserordentliche Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung mehr Sinn.
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