hat diese Frage am gestellt
Susanne
Ein Vertrag, der gemeinsam unterschrieben wurde, kann nur gemeinsam gekündigt werden. Der VM braucht keinen der Vertragspartner aus der gesamtschuldnerischen Haftung zu entlassen.
Wird die Wohnung durch das Scheidungsurteil zugesprochen, muss er! Daher dies noch mit den RA klären!!!
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.