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trandyandy hat diese Frage gestellt
hallo zusammen..
mein zukünftiger vermieter möchte die kaution in bar haben, spricht nichts dagegen, aber er will es nicht anlegen, was er doch eigentlich müßte, oder? sondern sich die kaution sogesehen als lohn bezahlen lassen. es müssen in der wohnung ein parr arbeiten erledigt werden, die fenster müssen erneuert werden, ein heizkörper installiert und der eingangsbereich wurde vergrößert, das muß noch mit rigipsplatten zu gemacht und verspachtelt werden.
darf er die kaution verwenden um für diese arbeiten bezahlt zuwerden, oder für die anschaffungskosten?
ich finde diese arbeiten sind nicht mietersache

2 Kommentare zu „kaution ”

edy Experte! 08.12.2009 20:02

Hallo trandyandy,
Sehr lustig.
du sollst also mit deinem Geld dafür sorgen,
das du eine ordentliche Wohnung bekommst,für die du dann ordentlich
Miete zahlst.?
Bei dieser Aktion wäre die" Kaution" weg.
Im Normalfall würdest du dein Geld plus
Zinsen beim Auszug zurückerhalten.( Wenn
keine Mietrückstände,oder von dir verursachte Reperaturen entstehen).
Solch einen Deal würde ich nicht machen.

lg
edy

M.Raida aktiver Benutzer 08.12.2009 22:00

Dein Vermieter ist ja ein ganz schlimmer. Mal ganz ehrlich!!! Das Geld muss auf einem separaten Konto von seinem Vermögen aufbewahrt werden und über die Laufzeit der Wohndauer auch verzinst werden. verzinst er es nicht wird er dem Mieter gegenüber schadenersatzpflichtig!!! Der Vermieter ist auf Verlangen verpflichtet, dem Mieter Auskunft über Verbleib und gegenwärtige Höhe der Kaution, auch unter Belegvorlage, zu erteilen. Das Geld darf er auch nur dann benutzen um dein Mieterkonto auszugleichen, woraufhin das Kautionskonto wieder aufgefüllt werden muss.

In diese Wohnung würde ich mit Sicherheit nicht ziehen...

LG

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