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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
ich habe folgendes Probelm:
Ich habe nun 3,5 Jahre in einer WG gewohnt.
Jede von uns hat einen eigenen Mietvertrag mit Klauseln für die Schönheitsreparaturen.
Meine damalige Vormieterin meines zimmers(wie auch schon x vormieter der anderen zimmer)hat eine Abrechnung bekommen in der sie wartung des boilers, streichen von rürrahmen, heizung und etc. zu je 1/3 bezahlen musste.
Mein Vermieter hat kassiert und kassiert ,aber nie etwas an der wohnung gemacht. Diewohnung stammt aus den 70igern und da wurden noch nie irgendwelche türrahmen heizkörper, oder dergleichen gestrichen, dennoch immer kräftig vom vermieter abkassiert. das selbe versucht er nun mein mir. ich weiss ganz genau dass er die aufgeführten reparaturen nie durchführen wird. der boiler wurde auch zuletzt nach kriegsende gewartet... kann er so einfach die bezahlung dieser reparaturen verlangen bzw. von meiner kaution abziehen.
hab die ganz normale schönheitsreparaturen klausel drin!

Ich hoffe mir kann jemand schnell helfen, ist dringend!

vielen dank!

MFG Steffi

1 Kommentar zu „Kaution und Schönheitsreparaturen”

Susanne Experte!

Der Vertrag wurde unterschrieben und gilt, ich nehme mal an, hier handelt es sich um die Abgeltungsklausel.
Beim nächsten mal sowas vor Vertragsantrit aushandeln, ggf. darf man halt nicht unterschreiben.

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