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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Nachdem ich aus meiner Wohnung ausgezogen bin habe ich ausversehen den Dauerauftrag nicht gelöscht und es wurde noch zwei Monate die Miete überwiesen.
Ich sprach mit meinem Ex-Vermieter und bat ihn mir das Geld zurückzuüberweisen.
Nachdem ich zwei mal nachgefragt habe wann er es überweist, kam von ihm die Aussage er würde 340 EUR einbehalten weil wir ja nicht renoviert hätten; erstens ich bin zweimal vorher mit ihm durch die Wohnung gegangen und da war alles okay für ihn, außerdem ist er noch einmal mit der Maklerin durch die Wohnung gegangen und da war auch kein Problem; zweitens haben wir ihn bei Übergabe der Kündigung und anschließend noch mehrmals angesprochen ob wir renovieren sollten; außerdem hätten wir viel mehr Wasser verbraucht.
Das mit dem Wasserverbrauch ist ja okay, aber er weigert sich nun uns eine Abrechnung dafür zu erstellen und will das Geld einfach einbehalten.
Außerdem bin ich der Meinung es ist unrechtlich dass er mein Geld welches ich ihm nach Beendigung des Mietverhältnisses aus versehen überwiesen habe, einfach so einbehält.
Kaution mussten wir beim Einzug damals übrigens nicht zahlen und wir sind in eine unrenovierte Wohnung eingezogen.
Wer kann mir hier helfen?
Kann man seinen Rechtsschutz hierfür in Anspruch nehmen?
Vielen Dank für eure Hilfe!

1 Kommentar zu „Ausversehen Miete nach Auszug weiterüberwiesen.”

Susanne Experte!

Ja natürlich ist eine Rechtschutz für solche Fälle da- und die würde ich in diesem Fall direkt nutzen! Vertraglich ist keine Kaution vereinbart, also kann er auch das Geld nicht einbehalten!

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