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Abrechnung nach Auszug

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo Forum,
ich bin kürzlich aus einer Wohnung ausgezogen, die ich 4,5 Jahre bewohnte. Ich habe in meinem Mietvertrag die typischen Schönheitsreparatur-Klauseln.
Meine Fragen:
1. [/b:55dea]Gehört die Entkalkung eines Elektro-Warmwasserboilers im Bad zu den Schönheitsreparaturen?
2.[/b:55dea] Gehört die Reinigung der einzigen! Gasheizung zu meinen Reparaturpflichten?
3. [/b:55dea]Ich soll für schleifen und ausbessern von Türen und Zargen 4/6 (entspricht 255 €) bezahlen. Die Frist hierfür sind sechs Jahre, ich wohnte vier. Das scheint ja angemessen. Aber der Vermieter hat diese Arbeiten nicht ausführen lassen.
4. [/b:55dea]Die Wohnung hat ca. 50qm und ist in einem beige-Ton gestrichen. An Kanten und auf kleineren Flächen sind "Verzierungen" vorgenommen. Der Vermieter hat hierfür einen Malermeister beauftragt, der "pauschal" 1131€ für die Malerarbeiten berechnet hat. Entspricht diese Höhe noch der Klauses "streichen bei Auszug nach mittlerer Art und Güte"? Ich bin mir sicher, dass ein einfaches weiß streichen keine 1131€ gekostet hätte. Und selbiges ist doch lt. Mietrecht ausreichend. oder?
5. [/b:55dea]Was bedeutet "nach mittlerer Art und Güte" für Farben, Verzierungen und Preis?
6. [/b:55dea]Alles in allem beläuft sich damit meine "Endabrechnung" auf 680€ nach Verrechnung der Kaution von 800€.
7. [/b:55dea]Der Vermieter hat angekündigt, die Kaution würde nicht ausreichen und es käme wohl eine Nachzahlung in Höhe von ca. 250€ auf mich zu. Nun sind es 680€. Kann ich dahingehend irgendetwas unternehmen, bzw. eine Ratenzahlung verlangen?

Vielen Dank für euere Hilfe

Markus Müssig

P.S.[/b:55dea] kann ein Admin den Beitrag selben Inhalts vom Gast markusmuessig entfernen? Der ist fälschlicherweise von mir VOR dem Anmelden gepostet worden...
Sorry hierfür.
Stichwörter: abrechnung + auszug

1 Kommentar zu „Abrechnung nach Auszug”

 Susanne Experte!

Erst einmal müsste festgestellt werden, ob die gesamte Klausel zu den Schönheitsreparaturen überhaupt gültig ist, weil z.B. ggf. starre Fristen angebeben wurden. Dazu ist der Wortlaut zur gesamten Klausel nötig!
1. Der VM hätte die regelmässige Wartung (jährlich)des Boilers über die NK auf den Mieter umlegen können. Falls im MV eine Kleinreparaturklausel gültig vereinbart ist, stellt sich die Frage, ob die Entkalkung hierunter fällt, da der Boiler dem direkten Zugriff des Mieters unterliegt oder, da die Verkalkung nicht zu Lasten des Mieters ausgelegt werden kann, das Ganze unter Instandhaltung und damit auf Kosten des VM.
2. Reparatur siehe gültige Kleinreparaturklausel, Reinigung gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen. Besenrein: gefegt oder gesaugt je nach Bodenbelag-
3. Siehe Gültigkeit der Klausel wie oben und Gültigkeit der Abgeltungsklausel-
4. mittlerer Art und Güte heisst, dass nicht die teuerste Farbe/Tapete verwendet werden muss und nicht vom Fachmann.

Mein Tip: den MV auf Gültigkeit der genannten Klauseln durch einen RA für Mietrecht prüfen lassen.

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