gefragt von administrator am 30.11.1999
Fehlerhafter Mietvertrag
Ich habe einen Mietvertrag für eine 3-Zimmerwohnung von 71 qm Wohnfläche. Nun habe ich die komplette Wohnung vermessen lassen und dabei feststellen müssen, dass die Wohnfläche unter Abzug der Dachschrägen nur 64 qm beträgt, wobei ein Zimmer nur 6.7 qm groß ist. Gilt das kleine Zimmer trotzdem noch als ganzes oder ist es schon ein halbes? Habe ich außerdem irgendwelche Rechte im Bezug auf die fehlerhafte Wohnfläche?Antworten
antwort von administrator am
Wen die Abweichung der QM mehr als 10% sind (Vertrag und tatsächliche QM) kannst du die Miete Anteilig, pro Prozent, kürzen und sogar zurück verlangen. Ansonsten ist nichts zu machen.
antwort von Susanne am
Da kann man doch dran fühlen: die Abweichung beträgt genau 7qm, 10% sind hier allerdings 7,1...
antwort von Tomraid am
Hallo Kuecken,nun bevor du hier loslegst mit kürzen der Miete etc. gebe ich dir mal ein Tip.
Es gibt eine ganz besondere Art von Wohnflächenberechnungen. Diese findest du in den §§ 42 bis 44 der "Zweiten Berechnungsverordnung" (II. BV) und bilden die wesentliche Grundlage für das Aufmaß und die Berechnung der Wohnflächen.
Schaue da mal rein
MfG
