gefragt von administrator am 30.11.1999

Schönheitsreparaturen und Abnahme

Hallo,

hab die Suchfunktion ausgiebig benutzt und bin zum Thema auch gut fündig geworden. Trotzdem muss ich noch mal nachfragen.
Wenn sich der Mieter laut Mietvertrag zur Durchführung von Schönheitsreparaturen vepflichtet hat, im Abnahmeprotokoll aber überhaupt keine Feststellungen zu irgendwelchen Schäden getroffen wurden, kann der Vermieter nachträglich keine Kosten (zB Malerarbeiten) geltend machen?

Zusatzproblem: Mieter und Vermieter haben das Abahmeprotokoll beide unterschrieben, der Vermieter hat es aber an sich genommen und wollte dem Mieter dieses zukommen lassen, was bis heute aber nicht geschehen ist. Jetzt behauptet er nachträglich, dass bei Übergabe Schäden festgestellt wurden..
Hat der Mieter Chancen, sich erfolgreich gegen die Geltendmachung der Reparaturkosten zu wehren?

Kathrin

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