hat diese Frage am gestellt
Susanne
Im Schadenersatzfall wird immer nur der Zeitwert berechnet.
§ 249 BGB
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Ein Abzug neu für alt wird ausgehend von der Wohndauer des Mieters gemacht.
administrator
Vielen Dank für die rasche Antowrt.
Kann noch jemand konkretisieren, wie dieser "Abzug neu für alt" bei einer Wohndauer des Mieters von 2,5 Jahren aussehen könnte?
Nochmal vielen Dank im Voraus.
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