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AngstUndBange hat diese Frage gestellt
Hallo...

ich bitte vorsorglich schonmal um Entschuldigung, daß meine Ausführungen so lang sind, ich bin mir nicht sicher, was ich hätte weg lassen können... Ich brauche etwas Beistand und dringend fachlichen Rat, weil ich sehr verunsichert bin.


Am Nachmittag gestern um 15.46 Uhr, ich sitze gerade im Wohnzimmer, bemerke ich, wie jemand sich plötzlich auf meinem Balkon aufhält. Ich wohne im 1. Stock eines Mehrfamilienhauses.
Der Mann auf dem Balkon versucht durch die eine Balkontür zu sehen, ruckelt an der heruntergelassenen Jalousie der anderen Tür.
Ich zog mir etwas über, machte mit großem Herzklopfen die Balkontür auf und fragte, was das soll, warum er sich einfach zu meinem Balkon Zutritt verschafft ohne wenigstens an der Wohnungstür zu klingeln und bescheid zu geben.

Ich zitterte vor Aufregung, fühlte mich in meiner Privatsphäre erheblich gestört und war fassungslos.

Dummerweise rief ich in der Hausverwaltung an, hatte die Mitarbeiterin meines Vermieters dran (eine Baugenossenschaft, sozialer Wohnungsbau) und fragte nach, ob bekannt sei, daß da ein Handwerker auf die Balkone kommt. Daß ich erschrocken bin und immer noch unter Schock stehe, daß ich darum bitte, daß man in Zukunft bescheid gibt.
Mir ist mein "Ton" nicht wirklich aufgefallen, ich dachte ich wäre (wieder) relativ gelassen.
Die Dame am anderen Ende meinte, ich wäre sehr aggressiv, so ein Ton wäre unangebracht usw.
Ich entschuldigte mich, daß ich aufgrund der Tatsache, daß plötzlich ein fremder Mensch auf meinem Balkon stand, aufgeregt bin.

Der Vermieter würde sich bei mir melden.
Was nach wenigen Minuten auch der Fall war.
Ich würde doch genau wissen, daß die Modernisierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen seien, daß am Balkon noch der Rost angebracht werden müsse, daß ich die Jalousien gar nicht hätte ganz runterlassen dürfen, daß diese Arbeiten gemacht werden müssen und er gar nicht gewußt hätte, daß der Handwerker das HEUTE macht. Und wenn mir was nicht passen würde, dann könne ich ja ausziehen.

Ich entschuldigte mich nochmals, daß ich in meiner Aufregung so geschockt war und ich sagte ihm auch, daß ich mich bei seiner Mitarbeiterin schon entschuldigt habe.

Für mich waren die seit September 2008 getätigten Arbeiten damit abgeschlossen, daß ich im Januar 2009 den Mieterhöhungsbrief bekam. Wie soll ich als Laie wissen, daß Fassadenarbeiten, Anbringen von anderen Balkongittern, Anbringen eines Sichtschutzes (davon hab ich erst im Telefonat erfahren, das würde irgendwann mal gemacht werden, auch ohne vorher bescheid zu geben) und Dämmung des Kellers irgendwie 3 Paar verschiedene Schuhe sind -
und Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind?

Daß ein Trittgitter zwischen Balkontür und Balkon fehlte habe ich bis heute nicht beurteilen können, eine Metallschiene war ja da, und daß diese nicht das war um was es ging entzog sich meiner Kenntnis.

Die Jalousien hätte ich nie ganz runter lassen dürfen.

(Seit September 2008 ?? Privatsphäre ?? Nachbarhaus direkt gegenüber...)

Er hielt mir vor, daß es da wo ich herkomme bestimmt anders sei (was immer er damit wirklich gemeint hat weiß ich nicht, ich bin vor 3 Jahren aus einer größeren Stadt "weit weg" in eine kleine Stadt gezogen). Jedenfalls war meine Antwort, daß man andererorts nicht lang mit dem Vermieter spricht, sondern gleich Mietschutzbund und sonstige Institutionen einschaltet.

Er hielt mir wieder vor, daß ich hier nicht bleiben muß, und soweit ich mich erinnere, klangen seine Worte sehr unterschwellig danach, daß es schon einen Weg geben wird, mich loszuwerden.

Und jetzt hab ich einfach Angst und bitte um Hilfe.


Meine Fragen:

- Darf ein Handwerker einfach mit der Leiter den Balkon betreten, noch dazu unangemeldet?

- Gesetzliche Grundlagen?

- Kann mir der Vermieter einfach kündigen? Auch wenn ich immer die Miete bezahlt und bis jetzt alles hingenommen habe? (Als im Keller die Decken isoliert wurden hieß es, man hat den Handwerkern Zutritt zu gewähren und die Keller offen zu lassen, die Handwerker hielten es jedoch nicht für nötig beim Löcherbohren etwas abzudecken, alles ist verstaubt und verdreckt)

- Wenn er mir einfach so kündigen kann, muß er eine Frist einhalten?

- Kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?

- Was mache ich, wenn wieder ein Handwerker oder mein Vermieter selbst unangemeldet und auch bei Abwesenheit über eine Leiter auf meinen Balkon kommt (Sichtschutz soll noch irgendwann angebracht werden)?


Vielen Dank schon jetzt für Rat und Hilfe.


Liebe Grüße

1 Kommentar zu „Darf der Vermieter oder ein Handwerker ohne Ankündigung einfach mit der Leiter auf den Balkon?”

Feffek Experte! 17.02.2009 15:51

Zu Frage 1:

Wenn der Balkon in deinem Mietvertrag explizit aufgeführt ist, dann darf er das definitiv nicht. Hier muss eine Voranmeldung durch den Vermieter und/oder das beauftragte Handwerksunternehmen erfolgen. (schau mal nach unter http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/zutritt/)

Zu Frage 2: s. obigen Link
Zu Frage 3 + 4:

Aus welchen Gründen soll er dich denn Kündigen können? Gemäß deinen Angaben hat er nicht wirklich einen einzigen Grund!

Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen:
3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind,
6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind,
9 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind,
12 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind

Es kann durchaus sein, dass in deinem Mietvertrag andere Fristen ausgewiesen sind, jedoch dürfen die sich nicht schlechter stellen als die gesetzlichen!

Zu Frage 5:

Kommt auf den Kündigungsgrund an, mit welchen man dich vor die Tür setzen möchte. Daher ist zum ggw. Zeitpunkt keine eindeutige Antwort möglich.

Zu Frage 6:

s. wieder Link!

Soweit ich weiß, genießen Mieter (Genossenschaftsmitglied) die eine Wohnung der Genossenschaften angemietet haben, auch mehr Rechte als bei normalen Mietverhältnissen mit Privatvermietern und/oder Wohnungsunternehmen (google hierzu einfach mal bzw. schau in deinen Unterlagen).

Sofern irgendwas von seitens deines Vermieters unternommen wird (gegen Dich) solltest du den Weg zum örtlichen Mietverein bzw. Fachanwalt nicht scheuen.

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