gefragt von administrator am 30.11.1999

Tarifvertrag ganz oder gar nicht beanspruchen

Tarifvertrag ganz oder gar nicht beanspruchen

Arbeitnehmer müssen sich klar für oder gegen die Beschäftigung auf tarifvertraglicher Grundlage entscheiden, wenn sie einen Vertrag aushandeln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG 3 AZR 113/97 und 3 AZR 124/97) hält es für unzulässig, das Regelwerk einerseits abzulehnen und andererseits vom Arbeitgeber eine Zusatzversorgung nach Tarifvertrag zu fordern.



Ferrari als Dienstwagen nicht angemessen

Aufwendungen für einen Firmenwagen können nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie den Gewinn nicht mindern. Das Auto muß also für die Verwendung angemessen sein - und ein Ferrari ist das laut Urteil des Hessischen Finanzgerichts (Az. 13 K 452/95) nicht. Die Richter bezweifelten, daß der 328 GTS für den Erfolg eines Steuerberaters notwendig sei.
Stichwörter: beanspruchen + ganz + gar + tarifvertrag

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