gefragt von administrator am 30.11.1999
Raucher an die frische Luft
Raucher an die frische LuftEin Rauchverbot in allen Betriebsräumen ist rechtens. Dennoch müssen Firmen dafür sorgen, dass Raucher Dampf ablassen können - zwar nicht unbedingt in einem geschlossenen Raum, aber zumindest im Freien auf dem Betriebsgelände. Firmen, so das Bundesarbeitsgericht, haben das Übermaßverbot zu beachten. Klartext: Die dürfen es beim Rauchverbot nicht zu weit treiben (1 AZR 499/98).
