gefragt von administrator am 30.11.1999

Unerlaubte Untervermietung

Unerlaubte Untervermietung

Eine nicht genehmigte Untervermietung berechtigt den Vermieter dann nicht zur fristlosen Kündigung, wenn er seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund hätte versagen können und ein solcher nicht dargetan ist.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - Aktenzeichen: 10 U 105/01.
Stichwörter: unerlaubte + untervermietung

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