gefragt von administrator am 30.11.1999

Wasserkostenabrechnung Hamburg

Hallo,

bis April waren die Kosten für den Wasserverbrauch in meiner Wohnung als "Betriebskosten" in meiner Miete enthalten (ausdrücklich so in meinem Mietvertrag festgehalten). Seit April ist dies laut des HWW nicht mehr erlaubt, sondern es muss ein direkter Vetrag zwischen HWW und Mieter bestehen. Mein Vermieter verlangt jetzt von mir, dass ich die Wasserkosten übernehme, ohne die Miete zu reduzieren. Darf er das?

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