gefragt von administrator am 30.11.1999

gültige Klauseln im Mietvertrag

Hallo, ich habe gleich mehrere Fragen:

1) lt. Mietvertrag ist es uns erlaubt, eine Funkantenne anzubringen. nun kam aber unser Vermieter mittlerweile an, und sagte, er wolle das nicht und wir sollen die Antenne unverzüglich entfernen. Darf er die Vereinbarung aus dem Mietvertrag einfach so wiederrufen ?

2) In unserem Mietvertrag steht , daß Schönheitsreparaturen (Tapezieren und streichen) alle Jahre durchzuführen sind und in einem anderen Abschnitt, daß die Wohnung renoviert zurückzugeben ist, da sie so erhalten wurde. Nun war die Wohnung, außer im Wohnzimmer nicht frisch gestrichen und dies wurde auch im Übergabeprotokoll festgehalten. Müssen wir trotzdem alle Räume streichen (wir wohnen seit 01.01.2002 in dieser Wohnung) ?


mel
Stichwörter: gültige + klauseln + mietvertrag

Antworten

antwort von administrator am
Wenn Du Dich im Vertrag dazu verpflichtet hast, natürlich!

Funkantenne = SAT ?

Man hat das Recht, wenn keine Gemeinschaftsantenne bzw. Kabel vorhanden ist.
Ansonsten kann der Vermieter das verbieten.

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