gefragt von administrator am 30.11.1999
Grundsteuer-Nachbelastung in der Betriebskostenabrechnung -
Grundsteuer-Nachbelastung in der Betriebskostenabrechnung - AusschlussfristEine Grundsteuer-Nachforderung kann in Mietverhältnissen, die der Neubaumietenverordnung unterliegen, für zurückliegende Jahre nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Nachforderung nach Eingang des Steuerbescheides den Mietern mitgeteilt wird, und binnen drei Monaten eine Abrechnung erfolgt.
Amtsgericht Bielefeld, Urteil vom 08.03.2002 - Aktenzeichen: 41 C 994/01, NZM 2003, S. 22.
