gefragt von administrator am 30.11.1999
Pflichtwidrig zu niedrig veranschlagte Betriebskosten-Voraus
Pflichtwidrig zu niedrig veranschlagte Betriebskosten-VorauszahlungDie trotz Nachfrage des Mietinteressenten pflichtwidrig vom Vermieter zu gering veranschlagte Betriebskosten-Vorauszahlung schließt einen Nachzahlungsanspruch aus der Betriebskostenabrechnung aus.
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 17.02.2003 - Aktenzeichen: 515 C 10658/02 - WM 2003, S. 327.
