gefragt von administrator am 30.11.1999

Pflichtwidrig zu niedrig veranschlagte Betriebskosten-Voraus

Pflichtwidrig zu niedrig veranschlagte Betriebskosten-Vorauszahlung

Die trotz Nachfrage des Mietinteressenten pflichtwidrig vom Vermieter zu gering veranschlagte Betriebskosten-Vorauszahlung schließt einen Nachzahlungsanspruch aus der Betriebskostenabrechnung aus.

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 17.02.2003 - Aktenzeichen: 515 C 10658/02 - WM 2003, S. 327.

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