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Michael_W hat diese Frage gestellt



Hallo,

ich wohne seit fast 2 Jahren in einer Mietwohnung in einem 2-Familienhaus. Das Haus wird jetzt durch meine Vermieterin bzw. Eigentümerin verkauft. Lt. Auskunft meiner Vermieterin benötigen die neuen Hausbesitzer auch meine Wohnung für Ihren Sohn. Ich gehe davon aus, dass ich nach erfolgtem Hausverkauf eine Kündigung erhalten werde.

Beim Einzug wurde die Wohnung von mir kplt. neu gestrichen, da die Wohnung durch den Vormieter nicht gestrichen wurde bei dessen Auszug.

Da ich eine teure Farbe mit Effekten in mehreren Zimmern verwendet habe und vor ca. 3 Monaten den kplt. Fluhr umgestaltet, neue Möbel gekauft und ebenfalls neu gestrichen habe, wäre meine Frage:

1. Kann ich von meiner Vermieterin Schadenersatz bei einer Kündigung des Mietvertrages verlangen?

2. Kann ich mich gegen eine Kündigung von dem neuen Eigentümer des Hauses zur Wehr setzen?


Danke für die Antworten.

Mfg
Michael_W

1 Kommentar zu „Schadenersatz bei Wohnungsverkauf”

Susanne Experte!

Möglich, aber erst dann, wenn Du eine schriftliche Kündigung auf dem Tisch hast.
Du solltest bei einer Eigenbedarfskündigung zum Rechtsanwalt gehen.
Zu Deiner Info: der VM hat auch, wenn er bei einem 2 Fam. Haus eine Wohnung selbst bewohnt die sog. erleichterte Kündigung nach §573c. Da kann er unter Einhaltung einer verlängerten Kündigungsfrist von 3 Monaten, ohne Grund kündigen.

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