gefragt von administrator am 30.11.1999

Schadhafter Wasserzulauf-Schlauch; Mitverschuld des Vermiete

Schadhafter Wasserzulauf-Schlauch; Mitverschuld des Vermieters

Der Mieter haftet für Wasserschäden am Gebäude, die ein alter, schadhafter Wasserschlauch seiner Waschmaschine bewirkt. Den Vermieter trifft ein Mitverschulden, wenn bei Gelegenheit anderweitiger Klempnerarbeiten der beauftragte Handwerker angesichts des schadhaften Waschmaschinen-Schlauches untätig ist und keine Abhilfe einfordert.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.06.2002 - Aktenteichen: 333 S 79/01 - WM 2003, S. 318.

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