gefragt von administrator am 30.11.1999

Geruch nach Heizöl

Geruch nach Heizöl

Störender Heizölgeruch in den Wohn- und Arbeitsräumen des gemieteten Einfamilienhauses können eine Minderung des Mietzinses in Höhe von 15 Prozent begründen. Dieses gilt insbesondere dann, wenn der Ölgeruch teilweise so stark war, dass man ständig und dauerhaft lüften musste. Ein solcher dauerhafter intensiver Ölgeruch ist ein Fehler der Mietsache, der die Gebrauchstauglichkeit des Objektes mindert.

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 12.10.2001 - Aktenzeichen: 73 C 2442/01.
Stichwörter: geruch + heizöl

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Restliches Heizöl im Tank bei Auszug? Wer zahlt?
Restliches Heizöl im Tank bei Auszug? Wer bezahlt?
bei Auszug restliches Heizöl im Tank wie ist die Rechtslage?
Heizöl
Heizöl