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Geruch nach Heizöl

Störender Heizölgeruch in den Wohn- und Arbeitsräumen des gemieteten Einfamilienhauses können eine Minderung des Mietzinses in Höhe von 15 Prozent begründen. Dieses gilt insbesondere dann, wenn der Ölgeruch teilweise so stark war, dass man ständig und dauerhaft lüften musste. Ein solcher dauerhafter intensiver Ölgeruch ist ein Fehler der Mietsache, der die Gebrauchstauglichkeit des Objektes mindert.

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 12.10.2001 - Aktenzeichen: 73 C 2442/01.
Stichwörter: geruch + heizöl

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