gefragt von administrator am 30.11.1999

Betriebskosten: Belegkopien in großer Wohnanlage

Betriebskosten: Belegkopien in großer Wohnanlage

Der Wohnungsmieter hat Anspruch auf Überlassung von Belegkopien der Betriebskosten-Abrechnung gegen Kostenersatz auch in einer großen Gebäudeanlage.

Der Vorwegabzug von Betriebskosten für gewerbliche Nutzer eines gemischtgenutzten Objektes muss in der Betriebskosten-Abrechnung des Wohnungsvermieters nachvollziehbar dargelegt werden.

Amtsgericht Köln, Urteil vom 28.10.2002 - Aktenzeichen: 222 C 217/02 - WM 2003, S. 153.

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