gefragt von administrator am 30.11.1999
Fragen zum Parkplatz bei Mitwohnungen
Guten Morgen!Der Parkplatz zum Mietshaus in dem ich wohne wird gleichzeitig durch Mitarbeiter meines Vermieters genutzt, der
Der Pakplatz bietet ca. 15 Fahrzeugen Platz und ist lediglich grob geschottert, dementspechend schlecht zu befahren und zu begehen. Gekennzeichent sind die einzelnen Parkbuchten nicht. Bei Regen bilden sich ständig riesige Pfützen.
Außer diesem Parkplatz gibt es für mich jedoch Möglichkeiten mein Auto anderswo kostenlos zu Parken.
Der Vermieter meinte allerdings das er, in dem Moment wo er einen Parkplatz zur Verfügung stellt, diesen auch dem Mieter in Rechnung stellen darf.
[b:1149d]Frage:[/b:1149d] Stimmt diese Behauptung und [b:1149d]WO[/b:1149d] kann ich das als Gesetztestext nachlesen?
Wenn diese Behauptung stimmt, wie muß der Parkplatz dann beschaffen sein? Parkbuchten einzeln gekennzeichnet, Parkplatz geteert.......usw.
Ich bin nämlich irgendwie nicht mehr bereit für diesen, verzeihung, Drecksplatz weiterhin monatlich 25 Euro zu zahlen und mitansehen zu müssen wie alle anderen die nicht in diesem Haus wohnen Parken können wo und wie sie wollen.
Vielen Dank schon mal vorab für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
