gefragt von administrator am 30.11.1999

Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

Eine mündliche Zusage des Vermieters bei Vertragsabschluss, er werde künftig keinen Eigenbedarf geltend machen, steht einer Eigenbedarfskündigung nicht entgegen, da die Form des § 566 BGB (Schriftform) nicht eingehalten wurde.

Im Einzelfall muss sich eine neue Eigenbedarfskündigung von einer vorangegangenen Kündigung, und zwar einer sogenannten Verwertungskündigung deutlich abgrenzen.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 30.11.2000, Aktenzeichen: 307 S 133/00, ZMR 2001, S. 985.

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