gefragt von administrator am 30.11.1999
Zurückbehaltungsrecht an Kaution
Zurückbehaltungsrecht an KautionDer Vermieter kann ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietkaution wegen eines prozessualen Kostenerstattungsanspruches erst dann ausüben, wenn dieser Anspruch zumindest vorläufig vollstreckbar tituliert ist.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 24.10.2000, Aktenzeichen: 316 O 135/00.
