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Zurückbehaltungsrecht an Kaution

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Zurückbehaltungsrecht an Kaution

Der Vermieter kann ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietkaution wegen eines prozessualen Kostenerstattungsanspruches erst dann ausüben, wenn dieser Anspruch zumindest vorläufig vollstreckbar tituliert ist.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 24.10.2000, Aktenzeichen: 316 O 135/00.

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