gefragt von administrator am 30.11.1999

Zurückbehaltungsrecht an Kaution

Zurückbehaltungsrecht an Kaution

Der Vermieter kann ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietkaution wegen eines prozessualen Kostenerstattungsanspruches erst dann ausüben, wenn dieser Anspruch zumindest vorläufig vollstreckbar tituliert ist.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 24.10.2000, Aktenzeichen: 316 O 135/00.

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