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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Aufgrund eines Vermieterswechsel zu Ende Mai 2005 wurde im Mai nocheinmal eine Ablesung der Heizugszähler gemacht und auch eine Nebenkostenabrechnung. Die Heizung und die Nebenkostenabrechnung von 2004 erfolgte glaub ich im Februar. Danach haben wir nicht mehr geheizt und bei der Ablesung kam auch nur ein STrich Verbrauch bei raus, soweit sogut. Nun kam die Abrechnung Von den gesamt verteilenden Heizungskosten werden 18% als warmwasserkosten angerechnet. Diese wurden auf die jeweiligen qm Zahlen der Wohnungen verteilt. Ist das überhaupt zulässig? Auch die Heizkosten haben mitmal 50% Grundkosten von 229 Euro für unsere Wohnung plus 50% Verbrauchskosten vom Haus und dann die Stricheinheiten wo wir mit einemmal nicht 1 haben sondern 15,5 Einheiten.

Kaltwasser wird vom Gesamthaus durch die bewohnten Zimmer des Hauses geteilt und dann die Gebühren mal die Raumzahl. Wo ist dann das eine vernüpftige Abrechnung was ich verbraucht habe?

Ist es nicht Pflicht einen Wasserzähler für die Wohnungen zuhaben?

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