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Oliver Curd
Hi,
Einmalige Kosten der Ungezieferbekämpfung kann der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen, da es sich insoweit nicht um Betriebskosten handelt.( LG München I WM 2001, 245 )
Voraussetzung für die Umlage ist immer, dass die Kosten regelmäßig enstehen, dass es sich um laufende Kosten handelt. (AG Schöneberg MM 98, 354)
MfG
O.C.
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