gefragt von administrator am 30.11.1999
Lärm, hier: Baulärm
Lärm, hier: Baulärmk.A. zur Minderungshöhe
Selbst wenn der Zeitpunkt von Baulärm 5 Jahre vorher bekannt war, darf der Mieter die Miete mindern. Grund hierfür ist, daß der Mieter nicht abschätzen konnte, wie hoch die Beeinträchtigung durch Lärm sein würde.
(LG Wiesbaden, Az.: 3 S 77/99)
