gefragt von administrator am 30.11.1999

Lärm, hier: Baulärm

Lärm, hier: Baulärm

k.A. zur Minderungshöhe
Selbst wenn der Zeitpunkt von Baulärm 5 Jahre vorher bekannt war, darf der Mieter die Miete mindern. Grund hierfür ist, daß der Mieter nicht abschätzen konnte, wie hoch die Beeinträchtigung durch Lärm sein würde.
(LG Wiesbaden, Az.: 3 S 77/99)
Stichwörter: baulärm + hier + lärm

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