gefragt von administrator am 30.11.1999
Fällen vom Bäumen
Fällen vom BäumenDas Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche gibt dem nutzungsberechtigten Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht das Recht, ohne Zustimmung der übrigen Eigentümer dort stehende Bäume zu fällen. Tut er es trotzdem, ist er grundsätzlich wegen unerlaubter Handlung zu Wiederanpflanzung verpflichtet.
BayObLG, Beschluß vom 27.07.2000, Aktenzeichen: 2Z BR 112/99.
