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Luxamaan hat diese Frage gestellt
Hallo!

Folgender Sachverhalt:
Am 01.10. wurde uns unsere neue Wohning in einem im Neubau befindlichem Mehrfamilienhaus übergeben.

Dazu im Mietvertrag folgende Vereinbarung:

"Den Mietern ist bekannt, dass Teile des Objektes noch nicht fertig gestellt sind. Durch die andauernden
Bauarbeiten ist mit Geräusch- und Schmutzbelästigung zu rechnen. Zur Abgeltung wird bis zur endgültigen
Fertigstellung ein pauschaler Mietnachlass von der Kaltmiete in Höhe von 20% gewährt.
Mit diesem Mietabschlag sind alle bzgl. der Bauarbeiten möglichen Mietminderungen abgegolten. Weitere
Mietminderungen werden nicht anerkannt."

Zur Übergabe gab es jedoch diverse Mängel an der Wohnung, die teilweise immernoch nicht behoben sind:


- im Bad kein WC, kein Waschbecken vorhanden (bis 02.10.)
- kein Strom & kein Warmwasser (bis 04.10.)
- Wohnung nicht gesäubert, Baumüll in den Zimmern (bis 03.10.)
- Heizung im Bad funktionierte nicht (bis 08.10.)
- Herd nicht angeschlossen (bis 08.10.)
- kein Tisch + Stühle in der Küche, obwohl sie zur Küchenausstattung dazugehören (bis 20.10.)
- kein Briefkasten (bis 27.10.)

Immernoch nicht vorhanden/fertiggestellt:

- Balkon nicht fertiggestellt
- kein Telefon+Fernseh+Internetanschluss
- keine Klingel
- alle Fenster mit Folie zugeklebt


Unklar ist mir jetzt ob wir Anspruch auf Mietminderung haben, da dies ja im Mietvertrag eigentlich ausgeschlossen wird.
Jedoch sehe ich nicht ein für eine Wohnung Miete zu zahlen (vor allem bis 04.10.), in der man nicht wohnen konnte und auch
seine Möbel noch nicht hineinstellen konnte (aufgrund von Baumüll). Außerdem beziehen sich die 20% Mietnachlass doch nur auf
Geräusch-und Schmutzbelästigung durch die Bauarbeiten oder?
Wie seht ihr die Chancen auf eine Mietminderung, wie hoch würde diese ausfallen und wie würdet ihr in unserem Fall vorgehen?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße

1 Kommentar zu „Mietminderung trotz Ausschlussklausel im Mietvertrag???”

Susanne Experte! 14.11.2008 10:38

M.E. hat die Klausel nur mit dem Haus und nicht mit der Wohnung zu tun. Du solltest aber zum Fachanwalt gehen, erste Pflicht des VM bei einem Wohnraummietvertrag ist es, eine zum Wohnen geeignete Wohnung zur Verfügung zu stellen, das hat er m.E. nicht getan. Das solltest Du aber anwaltlich klären lassen.

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