gefragt von administrator am 30.11.1999
Tod eines Gesellschafters
Tod eines GesellschaftersStirbt ein Mitglied einer überörtlichen Rechtsanwaltssozietät, sind die übrigen - anderenorts kanzleiansässigen - Mitglieder der Sozietät in der Regel nicht berechtigt, das Mietverhältnis über die Kanzleiräume nach § 569 BGB zu kündigen.
OLG Naumburg, Urteil vom 19.04.2001, Aktenzeichen: 6 U 202/99.
