gefragt von administrator am 30.11.1999
Geldersatz für Schönheitsreparaturen
Geldersatz für SchönheitsreparaturenGeldersatz anstelle sinnloser Schönheitsreparaturen des Mieters bei Vertragsende kann der Vermieter nicht fordern, wenn das Gebäude abgerissen wird.
Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 09.10.2000, Aktenzeichen: 222 C 6200/99.
