gefragt von administrator am 30.11.1999

Geldersatz für Schönheitsreparaturen

Geldersatz für Schönheitsreparaturen

Geldersatz anstelle sinnloser Schönheitsreparaturen des Mieters bei Vertragsende kann der Vermieter nicht fordern, wenn das Gebäude abgerissen wird.

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 09.10.2000, Aktenzeichen: 222 C 6200/99.

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