gefragt von administrator am 30.11.1999
Säumiger Mieter
Säumiger MieterDer Mieter kann bei berichtigtem Anlaß auf Aufforderung des Vermieters verpflichtet sein, sich darüber zu erklären, wie er seinen künftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen will.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 02.06.1998, Aktenzeichen: 316 S 23/98.
