gefragt von administrator am 30.11.1999

Umlagefähigkeit der Grundsteuer

Umlagefähigkeit der Grundsteuer

Bei Mietverhältnissen über preisfreien Wohnraum und Gewerberaum bedarf die Umlage von Betriebskosten einer ausdrücklichen, inhaltlich eindeutigen Vereinbarung. Die Formulierung, der Mieter habe anteilig "alle mit dem Mietobjekt verbundenen Betriebskosten" zu tragen, enthält nicht eindeutig die Verpflichtung zur Tragung der Gewerbesteuer durch den Mieter.

OLG Jena, Urteil vom 16.10.2001, Aktenzeichen: 8 U 392/01, NZM 2002, S. 70.
Stichwörter: grundsteuer + umlagefähigkeit

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Grundsteuer in gemischt genutzten Gebäuden
Grundsteuer in gemischt genutzten Gebäuden
Wie werden die Grundsteuer die Feuerversicherung aufgeteilt?
In welchem Umfang,darf ein Vermieter die Grundsteuer auf sei
Nebenkosten und Grundsteuer