gefragt von administrator am 30.11.1999
Hundehaltungsverbot gegenüber behindertem Wohnungseigentümer
Hundehaltungsverbot gegenüber behindertem WohnungseigentümerIm Lichte des Artikel 3 III.2 Grundgesetz kann die nach §142 BGB zu treffende Interessenabwägung im Einzelfall ergeben, daß die Durchsetzung eines wirksamen Hundehaltungsverbot gegenüber behinderten Wohnungseigentümer auf Dauer oder auf Zeit unzulässig ist.
BayObLG, Beschluß vom 25.10.2001, Aktenzeichen: 2 Z BR 81/01, NZM 2002, S. 26.
