gefragt von administrator am 30.11.1999

Mieterhöhung und Kündigung

Mieterhöhung und Kündigung

Das mit der Kündigungsandrohung verbundene Zustimmungsbegehren zur Mieterhöhung ist unwirksam.

Amtsgericht Köln, Urteil vom 28.01.1988 - Aktenzeichen: 222 C 655/87, WuM 1988, S.167.
Stichwörter: kündigung + mieterhöhung

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ( § 2 I,1
kündigung nur 2 mal im Jahr möglich
Wasseruhreneinbau; Modernisierung? Mieterhöhung?
Mietspiegel; Mieterhöhung etc
Mietvertrag DDR, Kündigung