gefragt von administrator am 30.11.1999
Mieterhöhung und Kündigung
Mieterhöhung und KündigungDas mit der Kündigungsandrohung verbundene Zustimmungsbegehren zur Mieterhöhung ist unwirksam.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 28.01.1988 - Aktenzeichen: 222 C 655/87, WuM 1988, S.167.
