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steffix hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich bewohne seit ca.2 Jahren eine Wohnung mit einem Mietvertrag. Dort sind die Nebenkosten mit 130,- Euro angegeben. Nun wollte ich eine Abrechnung der Nebenkosten. Mein Vermieter sagte mit, wir hätten einen Mietvertrag geschlossen indem eine Abrechnung ausgeschlossen ist. Dass heißt, dass ich soviel oder sowenig verbrauchen kann wie ich will.
Ist das Rechtens ? ? ?
Mir behagt das nicht. Denn ich war sehr sparsam in den letzen Jahren...

Grüße von Stefan

1 Kommentar zu „Nebenkosten”

smile30625 Experte! 21.08.2009 10:25

Hallo,

nach § 560 BGB ist es möglich, im Mietvertrag eine Betriebskostenpauschale zu vereinbaren. Mit Zahlung des vereinbarten Pauschalbetrages sind alle Betriebskosten abgegolten. Selbst wenn die Kosten tatsächlich höher sind, sind keine Nachzahlungen zu leisten. Allerdings kann der Mieter auch keine Rückerstattung einer eventuellen Überzahlung verlangen. Eine Abrechnung über die Betriebskosten findet nicht statt und kann auch nicht verlangt werden. Eine Erhöhung der Pauschale durch einseitige Erklärung des Vermieters ist nur möglich, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. (§ 560 Abs 1 BGB).

Also: im Mietvertrag nachschauen, ob tatsächlich eine Pauschale vereinbart wurde!

Viele Grüße
smile

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