gefragt von administrator am 30.11.1999
Abrechnung über Mietkaution
Abrechnung über MietkautionDie Mietkaution ist regelmäßig sechs Monate nach Vertragsbeendigung bzw. Rückgabe der Wohnung auszukehren. Die Betriebskostenabrechnung ist nach dem Anfallprinzip (Leistungsprinzip) zu erstellen.
Amstgericht Leipzig, Urteil vom 23.11.2001 - Aktenzeichen: 99c 8415/01, WM 2002, S.376.
