gefragt von administrator am 30.11.1999
Fristlose Kündigung - Angabe des Grundes
Fristlose Kündigung - Angabe des GrundesWirksamkeitsvoraussetzung der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist die Angabe des wichtigen Grundes, der zur Kündigung führt, in dem Kündigungsschreiben. Die erfolgreiche Konkretisierung dieser Angabe richtet sich nach dem Einzelfall. Der von der Kündigung betroffene Mieter muss jedenfalls die Möglichkeit haben zu überprüfen, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffend sind.
Amtsgericht Wedding, Urteil vom 05.06.2002 - Aktenzeichen: 8aC 26/02, WM 2002, S.372.
