gefragt von administrator am 30.11.1999
Kosten einmaliger Kakerlakenbekämpfung als Nebenkosten
Kosten einmaliger Kakerlakenbekämpfung als NebenkostenDie Kosten einer einmaligen Schädlingsbekämpfung (Kakerlaken) können als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 20.09.2001, AZ 34 C 132/01, NZM 2002, S. 214
