gefragt von administrator am 30.11.1999

Kosten einmaliger Kakerlakenbekämpfung als Nebenkosten

Kosten einmaliger Kakerlakenbekämpfung als Nebenkosten

Die Kosten einer einmaligen Schädlingsbekämpfung (Kakerlaken) können als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.

Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 20.09.2001, AZ 34 C 132/01, NZM 2002, S. 214

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