gefragt von administrator am 30.11.1999

Treppenhausreinigung

Hallo !

Frage: bis 2003 wurde unsere Treppenhausreinigung von einer Firma
übernommen. Wir Mieter hatten den Anschein, daß das "Preisleistungs-
verhältnis" nicht stimmt und fragten den Vermieter, ob wir die Reinigung
nicht selbst übernehmen könnten um Kosten zu sparen.

Er war damit nicht einverstanden mit der Begründung er glaubte nicht,
daß das funktionieren würde.

Letzte Jahr ist im Erdgeschoss eine Familie eingezogen, die Frau hat jetzt
die Treppenhausreinigung übernommen und wir zahlen wieder brav.

Ist das ok oder könnte uns der Vermieter nicht wenigstens die Chance
geben die Reinigung selbst zu übernehmen.

In unserer Nebenkostenabrechnung lag mein Anteil für die Reingung bei
ca 180,00 Euro. Natürlich würde ich mir die gerne sparen. Wenn man
bedenkt, daß jeder bei einem 5-Parteien-Wohnhaus, verteilt auf 3 Stockwerke nur ca. 10 x im Jahr reinigen müßte wäre das kein schlechter Stundensatz.

Vielleicht hat jemand Erfahrenswerte.

Danke und einen schönen Sonntag

Ilo
Stichwörter: treppenhausreinigung

Antworten

antwort von capo am
Wenn die mehrheit der Mieter dafür ist, wäre das möglich.
Ich würde jedoch die Durchführung ebenfalls bezweifeln.

Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder putzt eine Whngs-Partei alles, oder jeder putzt seinen Bereich. Dann müßte man den Urlaub abstimmen. Es bräuchte einen Verantwortlichen, der den Plan überwacht.

Meine Erfahrung: Bei Krankheit oder Urlaub eines Mieters gibt es Beschwerden/Probs und auch wenn einer gut und einer nicht so gut putzt, werden die Beschwerden der lieben Nachbarn ziemlich lautstark ausfallen.
Ich habe bis jetzt noch kein Objekt erlebt, bei dem es funzt, wenn nicht alle zwischen Rente und nicht gebrechlich sind.

antwort von Tomraid am
ja stimmt,

das ist nachträglich sehr schwer durchzusetzen.

Die einzige Möglichkeit um die Reinigung durch eine Fremdfirma zu stoppen ist, dass alle Mietparteien schriftlich dem Vermieter mitteilen, zukünftig die Treppenhausreinigung selber vorzunehmen.

Hierfür sind allerdings alle Unterschriften notwendig.

Der Vermieter muß diese Vereinbarung anerkennen. Jedoch nicht, wenn die Kosten bzw. die Reinigung im Mietvertrag bereits verankert wurde.
Hier kann nur eine Vereinbarung mit dem Vermieter erfolgen.

Verträge können nicht einseitig abgeschlossen oder verändert werden.

MfG

antwort von DieterB am
Hallo,

unsere (alte) Hausverwaltung (hat zum 01.01.05 gewechselt, Eigentümrtwechsel) hat "über den Kopf" der Mieter hinweg entschieden, dass eine Firma das Treppenhaus reinigt.
Jetzt las' ich in einer Zeitschrift, dass die Kosten nicht auf die Mieter abgewälzt werden dürfen, da die Mieter ihre Zustimmung geben müssen.

AG Stuttgart: 33 C 6308/03

Frage(n) kann ich mein Geld (rund 26 € / monat) rückwirkend zurückverlangen, wenn ja wie lange, hat das Stuttgarter Urteil auch in Hamburg gültigkeit, und ist es so noch gültig?????

Danke und Gruß

DieterB

antwort von administrator am
Antwort an Dieter B.:

Schwierige Sache. Zunächst kommt es darauf an, was in Ihrem Mietvertrag steht, ob Sie zur Reinigung des Treppenhauses verpflichtet wurden oder nicht.
Dem gegenüber steht nun ein Eigentümerwechsel, der zur Not auch berechtigt wäre, mit den Mietern neue Mietverträge abzuschließen, da der alte Vertragspartner ja nun wegfällt. Rein juristisch also keine ganz einfache Situation.
Handelt es sich bei Ihnen um ein Mehrfamilienhaus, so ist es in der heutigen Zeit sehr denkbar, dass einige Mieter nicht oder nur unzureichend putzen. Fast alle Vermieter haben heute damit Probleme.
Daher geht der Vermieter hin und läßt das Mietobjekt von einer Firma reinigen, denn er ist dafür verantwortlich und auch in seinem Interesse, dass sein Eigentum nicht verdreckt und Ungezieferbefall vorgebeugt wird.
Sind Sie damit oder der Höhe der Forderung ( einer Putzkraft muß man heute ca. 10 EU pro Einsatz geben) nicht einverstanden, so erkundigen Sie sich beim Mieterbund oder einem Anwalt. Letzterer aber kostet Geld.

antwort von DieterB am
Danke erstmal für die Antwort.

Der Putzer kommtunregelmässig, hält sich nict länger als 20 min damit auf, und 6 Parteien zahlen 23,30 / monat.

antwort von Susanne am
[quote="svar":a89d5]Dem gegenüber steht nun ein Eigentümerwechsel, der zur Not auch berechtigt wäre, mit den Mietern neue Mietverträge abzuschließen, da der alte Vertragspartner ja nun wegfällt. [/quote:a89d5]


Wo haben Sie eigentlich diesen Schwachsinn her?
Im Gesetz heisst es ausdrücklich: Kauf bricht nicht Miete!
Kein neuer Eigentümer ist irgendwie (auch nicht zur Not!!!) berechtigt, mit dem Mieter einen neuen Mietvertrag abzuschliessen.
Der neue Eigentümer tritt als Vertragspartner vermieterseitig bei Kauf in den bestehenden Mietvertrag ein-es wird kein neuer abgeschlossen- im Gegenteil, es wird allen Mietern geraten, blos keinen neuen abzuschliessen, weil das nicht nötig ist und weil das meistens nur Nachteile birgt.

antwort von DieterB am
So,

da hab ich mal meine Hausordnug gelesen.

Darin heisst es: [i:351a0]Wenn der Vermieter die Treppenhausreinigung nicht übernimmt, müssen die Mieter reinigen......[/i:351a0]

Jetzt (nachdem ich 15 Jahre meine Treppe selber gereinigt habe) wurde uns in einem Schreiben vom Sept. 03 mitgeteilt, das der Grundeigentümer beschlossen hat, das Treppenhaus reinigen zu lassen.

Wen wunderts, dass diese Firma eine Tochter der Hausverwaltung ist, die seit 01.01.05 nicht mehr verwaltet.

Meine Freundin (und ihre Mutter) sind der Meinung, da ich nicht auf diese Mitteilung reagiert habe, ist es ein stillschweigendes Einverständniss.

Gebt mir doch mal 'ne Prognose: wenn ich die derzeite Verwaltung anschreibe, und erkläre dass ich damit nicht einverstanden bin.....

Ob ich mein Geld (ca. 600 € seit Nov. 03) wiederkriege, 400 von der alten, 200 von der neuen Verwaltung.
Und darf ich selbstständig die Nebenkosten reduzieren, (ich würde meiner Pflicht (und meinem Recht) die Treppe selber zu reinigen gerne nachkommen)??

Laut eines Gerichturteils, muss sich der Vermieter das Einverständniss der Mieter holen. Diese Einverständnisserklärung gibt es nicht.

antwort von Susanne am
Was steht im Mietvertrag zu den Nebenkosten? Sind die einzelnen Positionen aufgeführt oder lehnt sich der Mietvertrag an die II Berechnungsverordnung?
Weiterhin: ist es ein Mehrfamilienhaus mit einem Vermieter oder handelt es sich um Eigentumswohnungen mit verschiedenen Vermietern?

antwort von DieterB am
Hallo Susanne,

es ist ein Mehrfamilienhaus, mit einem Vermieter.

Die Nebenkosten sind unter §4 einzeln aufgelistet (Punkt g; Hauswart, Treppenhausreinigung, Ungezieferbekämfung), aber mit einer geschweiften Klammer und dem Vermerk siehe oben gekennzeichnet.

Dann: siehe auch §25, Hausgemeinschaftsordnung, dann gibt es noch den Anhang "Aufstellung der Betriebskosten", mit Hinweis auf Anlage 3 zu §27 Abs. 1 der II Berechnungsverordnung.
Jaaaaaaa...... Punkt 9 ist dann Treppe, Ungezieferbekämpfung.

antwort von Susanne am
Hallo Dieter,

meiner Ansicht nach bedeutet dies aber lt. Vereinbarung des Mietvertrags, dass, falls die Kosten anfallen (Treppenhausreinigung) dürfen sie auch abgerechnet werden.
Das Urteil, was Du zitierst hat, meint aber: wenn im Mietvertrag def. festgelegt ist, dass der Mieter die Treppe reinigt, dann kann der MV nicht einseitig durch den VM geändert werden. Das liegt aber hier nicht vor!

antwort von administrator am
Wenn der Wortlaut im Mietvertrag tatsächlich heißt "Wenn der Vermieter die Treppenhausreinigung nicht übernimmt...", dann darf er durch eine Firma die Reinigung erledigen lassen und diese abrechnen.
Etwas anderes wäre, wenn der Wortlaut heißt "...Reinigungskosten werden abgerechnet, sofern der Mieter nicht selbst reinigt..."
Das scheint nun aber in Ihrem Mietvertrag nicht zu stehen.
Da Sie bereits einen erheblichen Betrag über längere Zeit für die Reinigung gezahlt haben, kann man tatsächlich von einem stillschweigenden Einvernehmen ausgehen.
26 EU pro Monat pro Monat sind nicht darüber hinaus nicht zuviel für die Kosten einer Reinigungskraft.

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