gefragt von administrator am 30.11.1999

Betriebskosten /Gartenpflege

In unseren Betriebskosten sind die Kosten für Gartenpflege enthalten...so weit so gut...
Die "Wirtschaftseinheit" für die die Betriebskosten von unserem Vermieter abgerechnet werden besteht aus mehreren Mehrfamilienhäusern (Art Reihenhaus) mit einem Gartenanteil.
Nun sind einige der Mieter in den letzten Jahren aus den Gartenpflegekosten auf ihren Wunsch entlassen worden, weil 1. viel zu teuer und 2. in höchstem Maße unbefriedigend was da geleistet oder nicht geleistet wurde.

Wir wollten jetzt ebenfalls aus den Gartenpflegekosten raus und uns wurde vom Bevollmächtigtem des Vermieters mitgeteilt, daß dies nicht möglich ist, da die Entlassung der anderen Mieter nur aufgrund von rechtlicher Unkenntnis seines Amtsvorgängers geschehen wäre.

Gilt hier nicht der Fall der Gleichbehandlung?
Also entweder alle Mieter im Gartenpflegevertrag oder das Recht auf Wahl ob Gartenpflege in Anspruch nehmen oder selber fachgerecht durchführen?
Danke im voraus für die Antworten.
Stichwörter: betriebskosten + gartenpflege

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