gefragt von administrator am 30.11.1999

Verzug mit Mietzahlung / Kosten der "Zahlungserinnerung

Hallo,

ich habe zwei Jahre meine Miete immer pünktlich bezahlt und diesen Monat erst am 20. überwiesen. Am gleichen Tag habe ich ein Schreiben vom Anwalt des Vermieters mit einer "Zahlungserinnerung" bekommen und dem Hinweis, ich müsste die Anwaltskosten in Höhe von 120 Euro ebenfalls innerhalb einer Woche entrichten.

Ist das rechtens? Müsste ich nicht erstmal "unverbindlich" auf den Zahlungsverzug hingewiesen werden? Bin ich überhaupt automatisch in Verzug?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Uli

Antworten

antwort von Tomraid am
Hallo Uli,

nee diese Kosten brauchste nicht zu bezahlen.

Was der Vermieter dir aufbrummen kann ist eine kleine Mahngebühr so von 8-10 Euro, aber mehr nicht.

Ich hoffe du hast das noch nicht bezahlst!

Achja..du hast ein Vertrag mit dem Vermieter und nicht mit dem Anwalt!

MfG

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