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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

beim Einzug in meine jetzige Wohnung war diese frisch renoviert (gestrichen). Im Mietvertrag steht, dass Wohn- und Schlafräume alle 3 Jahre renoviert werden müssen. Seit meinem Einzug sind jedoch erst 26 Monate vergangen. Der Zustand der Räume ist sehr gut, lediglich einige kleine Stellen müssten ausgebessert werden (z. B. Dübellöcher oder kleine Kratzer). Wie sollte denn in einem solchen Fall verfahren werden? Ein Ausbessern würde (schon aufgrund unterschiedlicher Farbnuancen) sichtbare Stellen hinterlassen, eine komplette Renovierung ist jedoch weder per Mietvertrag vorgeschrieben, noch tatsächlich notwendig.

Vielen Dank für Eure Tipps und Ratschläge!
Stichwörter: jahren + schönheitsreparatur + umfang

0 Kommentare zu „Umfang der Schönheitsreparatur nach 2 Jahren?”

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