gefragt von administrator am 30.11.1999

Vermieterehepaar muss gemeinsam kündigen

Vermieterehepaar muss gemeinsam kündigen
Ein Vermieterehepaar muss ein Kündigungsschreiben gemeinsam unterzeichnen, damit die Kündigung wirksam wird.

Ein Vermieterehepaar kann unterschiedlicher Ansicht über die Pflichtverletzung eines Mieters sein. Für den Mieter muss deutlich sein, ob sein Verhalten von allen Vermietern ernsthaft beanstandet wird.

LG Heidelberg
2000-06-09
5 S 22/00
Rechtsbereich/Normen: ---

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Kündigung Der Mieter kann kündigen
Kündigen trotz Mietvertrag auf Zeit???
kann ich früher kündigen
Kann ich fristlos kündigen?
Renovierungsauslagen auf 5 Jahre gestaffelt. Kündigen?